Verkehrsrecht - Kosten der Beilackierung, Haftungsquote beim Parkplatzunfall

Supermarktparkplatz - ein gefährliches Gebiet

Erneut kam es auf einem Supermarktparkplatz zum Unfall. Interessant an der Entscheidung: Nicht nur die Beteiligten selbst, sondern auch die Zeugen kamen zu sehr unterschiedlichen Schilderungen, so dass am Ende vier (!) unterschiedliche Schilderungen des Unfallherganges vorlagen. Wichtig an der Entscheidung: Kosten der Beilackierung sind nach Auffassung des Amtsgerichts Germersheim immer zu erstatten, ohne dass es eines Sachverständigenbeweises bedürfte. Und "Standard" ist: wenn der Unfallhergang -wie hier- nicht aufgeklärt werden kann, ist bei einem Parkplatzunfall auf einem Supermarktparkplatz eine Quote von 50% naheliegend.

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