Die Wahrheitspflicht bei Abschluss der Versicherung - AG Landau 5 C 1069/18

Wir haben in dem Rechtsstreit einen Versicherungsvermittler vertreten. Diesem war der Streit verkündet worden, weil der Kläger von der Zusatzversicherung Geld wollte, da er längerfristig erkrankt war; die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil der Kläger keine vollständigen Angaben gemacht hatte. Die Klage wurde deshalb nach Beweisaufnahme durchaus zu Recht abgewiesen. Schön ist vor allem der Satz des Gerichts: "Eine Zurechnung einer nicht vorliegenden Kenntnis des Versicherungsvermittlers findet nicht statt". Es kann deshalb nur nochmals gewarnt werden: wer nicht vollständig und richtig alle gestellten Fragen beantwortet, hat oftmals am Ende keinen Anspruch auf die erhoffte Leistung. Für unseren Mandanten, der alles richtig gemacht hatte, ein schönes Ergebnis, für den Kläger nicht. → Urteil herunterladen (PDF)