Rauchen in der Mietwohnung und die Problematik handschriftlicher Zusätze im Mietvertrag

Das AG Kandel hatte hier über 2 Probleme zu entscheiden: wann gehört Rauchen nicht mehr zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietwohung.

Die nächste Frage war, ob die Klausel "Die Wohnung ist so zu hinterlassen bei einer Kündigung wie beim Einzug" eine unwirksame Endrenovierungsklausel ist. Vor allem die Ausführungen zum Rauchen in der Mietwohnung sind durchaus von Interesse, entscheidet doch das AG hier, das die Grenze des vertragsgemässen Gebrauchs überschritten wurde.

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