Vorliegend hatte der Vermieter wohl einen selbst entworfenen Vertrag verwendet. Die Indexklausel schien aus verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten angreifbar, das Amtsgericht Germersheim kam in der Entscheidung 1 C 181/23 nunmehr zu dem Ergebnis, dass die hier vorliegend verwendete Klausel nicht wirksam ist. Das Urteil arbeitet sehr schön die verschiedenen Punkte heraus, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen können. → Urteil herunterladen (PDF)