Verkehrsrecht - Abschleppkosten, Mietwagen, uva

Neues Urteil des Amtsgerichts Germersheim zu Abschleppkosten, Mietwagenkosten und Kosten des Sachverständigen bei fehlerhafter Information über den Kilometerstand

Die aktuelle Entscheidung befasst sich mit der Thematik der Abschleppkosten, die vom gegnerischen Versicherer oft nur unvollständig beglichen werden. Hier sagt das AG GER klar: im Regelfall bei unstreitiger Haftung voll zu übernehmen. Bei den Mietwagenkosten wird statt Schwacke, Fraunhofer oder Fracke hier ein SV-Gutachten eingeholt. Ein Gutachten der Versicherung als "Gegengutachten" zum Fahrzeugschaden wird in der Regel nicht zu ersetzen sein. Aufpassen muss der Geschädigte jedoch, wenn der angezeigte KM-Stand nicht dem tatsächlichen Stand entspricht, dies gefährdet auch bei Fahrlässigkeit den Ersatzanspruch bei den Gutachterkosten.

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