AG Germersheim zu Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren - AG GER 3 C 28/19

Die Mandantin fuhr mit ihrem Fahrrad an einer Hofeinfahrt vorbei. Ein Pkw fuhr rückwärts aus der Einfahrt, es kam zur Kollission, die Mandantin verletzte sich erheblich. Das Amtsgericht hat eine Haftung des Autofahrers zu 100% bejaht: auch wer vorsichtig aus einer Einfahrt ausfährt, genügt der erforderlichen Sorgfalt nicht, wenn er nicht eine Gefährdung anderer ausschliessen kann. Für die Verletzungen wurde ein Schmerzensgeld von 2.500 € zugesprochen, des weiteren auch der vollständige Schadenersatz für das Fahrrad. Das Urteil befasst sich umfassend mit den Ansprüchen aus StVG und VVG und ist lesenswert. → Urteil herunterladen (PDF)