Entscheidung des AG Mannheim zu Gebrauchstexten 17 C 1519/19

In einer aktuellen Entscheidung befasst sich das AG Mannheim mit der Frage, welche Gebrauchstexte dem Urheberschutz unterliegen. Unsere Mandantschaft wurde abgemahnt, weil angeblich Texte der Konkurrenz unrechtmässig kopiert wurden. Eine gütliche Einigung scheiterte, es kam zum Rechtsstreit. Das Verfahren hat die Klage der Gegenseite abgewiesen, die Entscheidung ist lesenswert, da sie viel grundsätzliches enthält.

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