Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS, Schädelprellung u.a.

Klasskiker bei der Unfallschadenregulierung: die Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS und Schädelprellung. Eine aktuelle Entscheidung des LG Landau zur Thematik.

Es bestand Streit mit der gegnerischen Versicherung über die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem HWS-Syndrom (unstreitig), Schädelprellung (unstreitig) und Gehirnerschütterung (streitig ob eine solche vorlag). Nachdem erstinstanzlich nur ein relativ bescheidenes Schmerzensgeld erzielt wurde, wurde in der 2. Instanz, nachdem der behandelnde Arzt gehört und ein Sachverständiger ebenfalls eingeschaltet worden war, das Schmerzensgeld nochmals erhöht. Der Fall zeigt auf, dass es manchmal einer gewissen Hartnäckigkeit bedarf, um seine Ansprüche durchzusetzen. Auch hatte das Landgericht in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass es rechtsfehlerhaft ist, den als Zeugen benannten behandelnden Arzt nicht zu hören.

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