Mietrecht - Wohnraummietrecht

In einer aktuellen und zwischenzeitlich rechtskräftigen Entscheidung hat das Amtsgericht Germersheim unterstrichen, dass auch versteckte und verklausulierte Drohungen die fristlose Kündigung auch eines über viele Jahre bestehenden Wohnraummietverhältnisses rechtfertigen können.
Die Entscheidung finden Sie anliegend als PDF.

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