JVEG und Dolmetscherentschädigung

"Staatsanwälte küsst man nicht" - man trifft aber auch keine wirksamen, die Staatskasse bindenden Vergütungsvereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.

Sachverhalt: die StA benötigt einen Dolmetscher, die Dolmetscherin teilt ihre Sätze mit -welche vom JVEG abweichen- die StA erklärt sich einverstanden und steht auch dazu. Jedoch bindet eine Vergütungsvereinbarung die Staatskasse nicht, soweit diese "nach oben" vom JVEG abweicht, so das LG Stuttgart in der anliegenden Entscheidung. Durchaus lesenswert, es existiert hier relativ wenig aktuelle Rechtsprechung.

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