Mietrecht - Warum Zeitmietverträge klassischer Prägung oft keine gute Idee sind

Das Urteil beschäftigt sich mit der Problematik der Vermietung an Studenten, Zeitmietverträgen und Kündigungsausschlüssen. Der Vermieter hatte mit seinen kreativen Klauseln kein Glück, das AG GER entschied: Kündigung möglich, Kaution ist zu erstatten.

Der Sachverhalt ist gerade an Unistädten oft anzutreffen: Vermieter verwenden entweder alte Mustermietverträge aus der Zeit vor 2001, oder suchen sonstige Wege, um lästigen Leerstand gerade in den Semesterferien zu vermeiden. Auch hier lag ein "klassischer" Jahresmietvertrag vor mit einem von Vermieterseite gewünschten Kündigungsausschluss. Der Mandant, anwaltlich beraten, kündigte dennoch vorzeitig und wollte seine Kaution zurück, was der Vermieter verweigerte. Zu Unrecht, entschied das AG GER nunmehr (3 C 519/15). Neben der Kautionserstattung kommen nun noch Gerichts- und Anwaltskosten auf den Vermieter zu...

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