Duldungspflicht des Mieters bei Rauchmeldereinbau

Der Mieter verweigerte dem Vermieter den Zutritt.

Dieser wollte die in Rh.-Pfalz gesetzlich vorgeschrieben Rauchmelder einbauen. Das AG Germersheim verneinte einen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, zu Unrecht, wie das LG Landau in anliegender Entscheidung feststellte.

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