Duldungspflicht des Mieters bei Rauchmeldereinbau
Der Mieter verweigerte dem Vermieter den Zutritt.
Dieser wollte die in Rh.-Pfalz gesetzlich vorgeschrieben Rauchmelder einbauen. Das AG Germersheim verneinte einen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, zu Unrecht, wie das LG Landau in anliegender Entscheidung feststellte.