Verjährungsfalle trotz Mahnbescheid vor Jahresende

LG Konstanz d2_O_52_21

Die Entscheidung befasst sich recht ausführlich damit, wann es eben nicht reicht, den Mahnbescheid kurz vor knapp an das Mahngericht zu schicken oder Klage einzureichen.

Grundsätzlich gilt: wenn die Forderung zum Jahresende zu verjähren droht, reicht es, vor dem 31.12. des Jahres eine Klage einzureichen oder einen Mahnbescheid zu beantragen. Es gibt aber hiervon Ausnahmen, wie das LG Konstanz schön ausführt.

Daher die generelle Bitte an die Mandanten: beauftragen Sie den Anwalt nicht unmittelbar vor Ablauf der Verjährungsfrist, mit etwas mehr "Luft" kann manche Klippe umschifft werden. Für unsere Mandantschaft ist die Entscheidung natürlich erfreulich.

→ Urteil herunterladen (PDF)