Transportrecht - AGB von Versandfirmen

Das AG Landau hatte sich in diesem Fall mit der spannenden Frage zu befassen, was denn die Formulierung "transportgerechte Verpackung" bedeuten soll.

Der Versender hatte die Herstellerverpackung eines Fernsehers verwendet, mit entsprechender Auspolsterung, der Fernseher ging beim Transport kaputt. Da der Versender nicht für den Schaden aufkommen wollte, berief er sich auf seine AGB. Zu Unrecht, meinte das AG Landau, und verurteilte zur Schadensersatzleistung.

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